Rechtsanwalt Peter H. Dinckels wurde am 19. Februar 1952 geboren. Nach Abitur und Wehrdienst mit Ausbildung zum Reserveoffizier nahm er an der Johannes-Gutenberg-Universität das Studium der Rechtswissen- schaft auf. Nach Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung wurde er 1984 als Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht und Landgericht Mainz zugelassen. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind das Zivilrecht und insbesondere das Familien- und Erbrecht.

Seit 1999 ist Herr Dinckels berechtigt, den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen.

Seit 2000 ist er befugt, an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten.

Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz und des Rheinhessischen Anwaltvereins, sowie der Arbeitsgemein- schaften Familienrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.